Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schiffstechnikverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 450/1993 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 162/2009Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 162 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 113Paragraph 113
Index
94/01 Schiffsverkehr
Text
Berechnung der sich aus der freien Decksfläche ergebenden Anzahl der
Fahrgäste
§ 113. (1) Sind die Vorschriften gemäß § 112 erfüllt, wird die höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste wie folgt festgelegt:Paragraph 113, (1) Sind die Vorschriften gemäß Paragraph 112, erfüllt, wird die höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste wie folgt festgelegt:
Als Grundlage für die Berechnung ist die Gesamtfläche der Fahrgasträume und der für Fahrgäste bestimmten freien Decksfläche zu nehmen. Decksflächen von Schlafräumen und Toiletten sowie von Räumen, die dauernd oder zeitweilig dem Schiffsbetrieb dienen, dürfen nicht in die Berechnung einbezogen werden, auch wenn sie für Fahrgäste zugänglich sind. Flächen von Räumen unter dem Hauptdeck dürfen bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden; dies gilt jedoch nicht für Räume mit großen Fenstern;
Von der Summe der Flächen gemäß Z 1 sind abzuziehen:Von der Summe der Flächen gemäß Ziffer eins, sind abzuziehen:
Flächen von Verbindungsgängen, Treppen und sonstigen Verkehrsbereichen,
Flächen, die dauernd mit Ausrüstungsgegenständen belegt sind,
Flächen unter Rettungsbooten und Beibooten, wenn diese so angeordnet sind, daß sich Fahrgäste nicht darunter aufhalten können.
Auf der freien Decksfläche gemäß Z 1 und Z 2 sind 2,5 Fahrgäste/m2 zu rechnen, bei Fahrzeugen deren Länge weniger als 25 m beträgt jedoch 2,8.Auf der freien Decksfläche gemäß Ziffer eins und Ziffer 2, sind 2,5 Fahrgäste/m2 zu rechnen, bei Fahrzeugen deren Länge weniger als 25 m beträgt jedoch 2,8.
(2)Absatz 2,Die höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste muß an Bord an auffallender Stelle deutlich lesbar angegeben sein.
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2009
Dokumentnummer
NOR12154228
Alte Dokumentnummer
N9199329035J