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Freibord
§ 15. (1) Der Grundfreibord für ein konventionelles Bezugsfahrzeug mit vollständigem Deck sowie ohne Sprung und Aufbau muß 300 mm im Fahrtbereich 2 und 150 mm im Fahrtbereich 3 betragen.Paragraph 15, (1) Der Grundfreibord für ein konventionelles Bezugsfahrzeug mit vollständigem Deck sowie ohne Sprung und Aufbau muß 300 mm im Fahrtbereich 2 und 150 mm im Fahrtbereich 3 betragen.
(2)Absatz 2,Der festgesetzte Freibord darf kleiner sein als der Grundfreibord, wenn Aufbauten oder Sprung vorhanden sind. Dieser Freibord F wird nach folgender Formel berechnet:
F = F tief 0 (1-Alpha) -
Beta tief 1 x S tief e1 + Beta tief 2 x S tief e2
----------------------------------------------------- (mm)
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F darf nicht negativ sein.
Der so bestimmte Freibord muß erforderlichenfalls erhöht werden, damit der vorgeschriebene Sicherheitsabstand eingehalten wird.
In dieser Formel bedeuten:
F tief 0 Grundfreibord (mm) gemäß Abs. 1;
Alpha Berichtigungskoeffizient für
vorhandene Aufbauten;
Beta tief 1 und Beta tief 2 Berichtigungskoeffizienten für den
Einfluß des vorderen bzw. hinteren
Sprungs, der sich aus dem Vorhandensein
von Aufbauten an den Enden des
Fahrzeuges ergibt;
S tief e1 und S tief e2 wirksamer vorderer bzw. hinterer
Sprung (mm).
Alpha wird nach folgender Formel berechnet:
Sigma l tief e
Alpha = --------------
L
In dieser Formel bedeuten:
l tief e wirksame Länge eines Aufbaus (m);
L Länge des Fahrzeuges (m).
Beta tief 1 wird nach folgender Formel berechnet:
3 l tief e1
Beta tief 1 = 1 - -----------
L
Beta tief 2 wird nach folgender Formel berechnet:
3 l tief e2
Beta tief 2 = 1 - -----------
L
In diesen Formeln bedeuten:
l tief e1 und l tief e2 wirksame Länge (m) der vorderen bzw.
der hinteren Aufbauten, die zwischen
den Enden des Fahrzeuges und den im
Abstand von 0,25 L gelegenen Punkten
liegen.
Der wirksame Sprung wird nach folgender Formel berechnet:
S tief e = p x S
In dieser Formel bedeuten:
S tatsächlicher Sprung (mm) am
betreffenden Ende. S darf nicht größer
sein als
vorn: 2 000 mm für den Fahrtbereich 2,
1 000 mm für den Fahrtbereich 3,
hinten: 1 000 mm für den Fahrtbereich 2,
500 mm für den Fahrtbereich 3;
p Koeffizient, der nach Tabelle 1 in
Abhängigkeit vom Verhältnis x/L
bestimmt wird; für Zwischenwerte von x/L
ist linear zu interpolieren;
x die vom jeweiligen Ende gemessene
Abszisse des Punktes, an dem die
Ordinate des Sprungs 0,25 S beträgt
(siehe Abbildung).
TABELLE 1
-------------------------------------------------------------------
x/L 0,25 und 0,20 0,15 0,10 0,05 0,0
mehr
p 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0,0
-------------------------------------------------------------------
Ist Beta tief 2 S tief e2 größer als Beta tief 1 S tief e1, wird für Beta tief 2 S tief e2 der Wert von Beta tief 1 S tief e1 eingesetzt.
Abbildung
(Anm.: Abbildung kann nicht erstellt werden, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)Anmerkung, Abbildung kann nicht erstellt werden, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen)
Die wirksame Länge eines Aufbaus wird nach folgender Formel berechnet:
b h
l tief e = l (2,5 - - 1,5) h -----
B 0,6 H
In dieser Formel bedeuten:
l tatsächliche Länge des betreffenden
Aufbaus (m);
b Breite des betreffenden Aufbaus (m);
B Breite des Fahrzeuges (m); für l tief e1
und l tief e2 wird jedoch die Breite des
Fahrzeuges auf halber Länge des
betreffenden Aufbaus eingesetzt;
h mittlere Höhe (m) des betreffenden
Aufbaus von Deck aus gemessen;
(für Ladeluken ergibt sich h durch
Verringerung dieser Höhe um den
halben Sicherheitsabstand);
H größte kennzeichnende Wellenhöhe
für den jeweiligen Fahrtbereich (m).
Ist b/B kleiner als 0,6, so ist der Klammerausdruck druck gleich 0 zu setzen; für h darf höchstens 0,6 H eingesetzt werden.
(3)Absatz 3,Unter Berücksichtigung der Verringerungen darf der festgesetzte Freibord für den Fahrtbereich 2 nicht kleiner als 100 mm und für den Fahrtbereich 3 nicht kleiner als 50 mm sein.
(4)Absatz 4,Abweichend von Abs. 3 darf der Mindestfreibord für Kleinfahrzeuge nicht kleiner sein als:Abweichend von Absatz 3, darf der Mindestfreibord für Kleinfahrzeuge nicht kleiner sein als:
bei offenen Fahrzeugen (Typ C) .... 400 mm;
dieser Wert darf bei einem Ausschnitt des Heckspiegels für die Anbringung eines Außenbordmotors um nicht mehr als 100 mm unterschritten werden;
2. bei gedeckten Fahrzeugen (Typ A
und B) ................................................. 250 mm.
(5) Abweichend von Abs. 3 darf der Mindestfreibord für Fahrzeuge
auf anderen Gewässern als Wasserstraßen nicht kleiner sein als:
1. bei offenen Fahrzeugen (Typ C) ......................... 400 mm;
2. bei gedeckten Fahrzeugen (Typ A und B) ................. 250 mm.
(6)Absatz 6,Die Behörde kann bei Kleinfahrzeugen einen kleineren Freibord festsetzen, wenn die Schwimmfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.