Text
Witterungseinfluß
§ 19. (1) Ein Fahrzeug erfüllt die Erfordernisse für den Witterungseinfluß, wenn beim ungünstigsten Beladungszustand folgendeParagraph 19, (1) Ein Fahrzeug erfüllt die Erfordernisse für den Witterungseinfluß, wenn beim ungünstigsten Beladungszustand folgende
Voraussetzung erfüllt ist:
M tief perm >= M tief wd
In dieser Formel bedeuten:
M tief perm zulässiges dynamisches Krängungsmoment;
es entspricht dem Krängungsmoment bis
zum Flutungswinkel oder bis zum
Kenterwinkel; dabei ist der kleinere
dieser beiden Winkel maßgeblich;
M tief wd dynamisches Windkrängungsmoment (kNm)
gemäß Abs. 3.
(2)Absatz 2,Die Behörde kann von einer Überprüfung der Stabilität hinsichtlich der Erfordernisse für den Witterungseinfluß bei bestimmten Arten von Fahrzeugen absehen, wenn zweifelsfrei feststeht, daß diese Erfordernisse unter allen zu erwartenden Betriebsbedingungen erfüllt sind.
(3)Absatz 3,Das dynamische Windkrängungsmoment wird nach folgender Formel bestimmt:
M tief wd = 0,001 x P tief wd x A tief w x z
In dieser Formel bedeuten:
P tief wd Spezifischer Winddruck (Pa), dessen
Wert in Abhängigkeit vom Fahrtbereich
und vom Hebelarm aus der folgenden
Tabelle zu entnehmen ist:
---------------------------------------------------------------------
Spezifischer Winddruck P tief wd (Pa)
---------------------------------------------------------------------
Hebelarm z
(m) 1 2 3 4 5 6
---------------------------------------------------------------------
Fahrtbereich 2 232 279 318 345 369 388
---------------------------------------------------------------------
Fahrtbereich 3 178 217 247 269 286 302
---------------------------------------------------------------------
A tief w wirksame Lateralfläche (m2); sie
schließt alle auf die Mittschiffsebene
projizierten Überwasserflächen bei
aufrecht schwimmendem Fahrzeug ein
(Rumpf, Aufbauten, Decksausrüstung,
Decksladung und andere Überwasserteile
des Fahrzeuges). Die Projektionsflächen
von frei auf dem Deck stehenden
Bauteilen mit rundem Querschnitt sind
mit einem Umströmungsfaktor von 0,6 zu
berichtigen.
Als Lateralfläche von gitterartigen
Bauteilen über der Wasserlinie gilt die
von diesen Bauteilen umschlossene
Fläche; sie ist mit den in der folgenden
Tabelle enthaltenen Gitterfaktoren zu
berichtigen:
----------------------------------------
Art der Gitterstruktur Gitterfaktor
----------------------------------------
Geländer:
ohne Maschengitter 0,2
mit Maschengitter 0,6
andere
Gitterstrukturen 0,3 - 0,5
----------------------------------------
z Hebelarm des freischwimmenden Fahrzeuges
(m), das ist der Abstand zwischen dem
Schwerpunkt der Lateralfläche und der
Wasserlinie des aufrecht schwimmenden
Fahrzeuges beim betreffenden
Beladungszustand.
Anmerkung
Formeln nicht direkt darstellbar.