Rechtstracker.at

Anl. 13 BVergG

Fassungen
01.01.1997 bis 27.05.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1301.01.199727.05.1997 aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 462 aus 1993, wiederverlautbart durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 13

Inkrafttretensdatum

01.01.1997

Außerkrafttretensdatum

27.05.1997

Abkürzung

BVergG

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

ANHANG römisch dreizehn

Muster für die Bekanntmachung von Wettbewerben gemäß Paragraph 66 b

A. Bekanntmachung über Wettbewerbe

  1. Ziffer eins
    Namen, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers und der Stelle, bei der die einschlägigen oder ergänzenden Unterlagen erhältlich sind.
  2. Ziffer 2
    Beschreibung des Vorhabens (Projektes).
  3. Ziffer 3
    Art des Wettbewerbes: offen oder beschränkt.
  4. Ziffer 4
    Bei offenen Wettbewerben: Frist für den Eingang von Wettbewerbsarbeiten.
  5. Ziffer 5
    Bei beschränkten Wettbewerben:
    1. Litera a
      beabsichtigte Zahl der Teilnehmer;
    2. Litera b
      gegebenenfalls Namen bereits ausgewählter Teilnehmer;
    3. Litera c
      Kriterien bei der Auswahl von Teilnehmern;
    4. Litera d
      Frist für den Eingang von Anträgen auf Teilnahme;
    5. Litera e
      Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind;
    6. Litera f
      Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
  6. Ziffer 6
    Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
  7. Ziffer 7
    Anzuwendende Auswahlkriterien.
  8. Ziffer 8
    Gegebenenfalls Namen der ausgewählten Mitglieder des Preisgerichtes.
  9. Ziffer 9
    Angabe, ob die Entscheidung des Preisgerichtes für den Auftraggeber verbindlich ist.
  10. Ziffer 10
    Gegebenenfalls Anzahl und Höhe der Preise.
  11. Ziffer 11
    Angabe, ob die Teilnehmer Anspruch auf Kostenersatz haben.
  12. Ziffer 12
    Angabe, ob die Preisgewinner Anspruch auf den Zuschlag von Folgeaufträgen haben.
  13. Ziffer 13
    Sonstige Angaben.
  14. Ziffer 14
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  15. Ziffer 15
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

B. Ergebnisse von Wettbewerben

  1. Ziffer eins
    Namen, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Beschreibung des Vorhabens (Projektes).
  3. Ziffer 3
    Gesamtzahl der Teilnehmer.
  4. Ziffer 4
    Anzahl der ausländischen Teilnehmer.
  5. Ziffer 5
    Der/die Gewinner des Wettbewerbes.
  6. Ziffer 6
    Gegebenenfalls der/die Preis(e).
  7. Ziffer 7
    Sonstige Angaben.
  8. Ziffer 8
    Verweisung auf die Bekanntmachung über den Wettbewerb.
  9. Ziffer 9
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  10. Ziffer 10
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Schlagworte

Telefonnummer, Telexnummer

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015

Gesetzesnummer

10012275

Dokumentnummer

NOR12157262

Alte Dokumentnummer

N9199659411J