Rechtstracker.at

Anl. 14 BVergG

Fassungen
01.01.1997 bis 27.05.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1401.01.199727.05.1997 aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 462 aus 1993, wiederverlautbart durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 14

Inkrafttretensdatum

01.01.1997

Außerkrafttretensdatum

27.05.1997

Abkürzung

BVergG

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

ANHANG römisch vierzehn

Muster für die regelmäßige Bekanntmachung gemäß Paragraph 69, Absatz 2

A. Bei Lieferaufträgen

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können.
  2. Ziffer 2
    Art und Menge oder Wert der Leistungen oder zu liefernden Waren (CPV-Referenznummer); Lieferart.
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Voraussichtlicher Tag der Einleitung des Vergabeverfahrens (sofern bekannt).
    2. Litera b
      Art des Vergabeverfahrens.
  4. Ziffer 4
    Sonstige Angaben (zB Angabe, ob eine Bekanntmachung für im Wettbewerb vergebene Aufträge zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird).
  5. Ziffer 5
    Tag der Absendung der Bekanntmachung durch die Auftraggeber.
  6. Ziffer 6
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

B. Bei Bauaufträgen

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    1. Litera a
      Ort der Ausführung.
    2. Litera b
      Art und Umfang der Leistungen (CPV-Referenznummer), allgemeine Merkmale des Bauwerkes und Beschreibung der Baulose (Gewerke).
    3. Litera c
      Geschätzte Gesamtauftragssumme.
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Art des Vergabeverfahrens.
    2. Litera b
      Voraussichtlicher Tag der Einleitung der (des) Vergabeverfahren(s) (sofern bekannt).
    3. Litera c
      Voraussichtlicher Tag des Beginns der Bauarbeiten.
    4. Litera d
      Zeitplan für die Ausführung der Bauarbeiten.
  4. Ziffer 4
    Zahlungs- und Preisberichtigungsbedingungen (sofern bekannt).
  5. Ziffer 5
    Sonstige Angaben (zB Angabe, ob eine Bekanntmachung für im Wettbewerb vergebene Aufträge zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird).
  6. Ziffer 6
    Tag der Absendung der Bekanntmachung durch die Auftraggeber.
  7. Ziffer 7
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

C. Bei Dienstleistungsaufträgen

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Voraussichtlicher Gesamtbetrag der Käufe in den einzelnen Dienstleistungskategorien des Anhanges römisch drei (CPV-Referenznummer).
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Voraussichtlicher Tag der Einleitung des Vergabeverfahrens (sofern bekannt).
    2. Litera b
      Art des Vergabeverfahrens.
  4. Ziffer 4
    Sonstige Angaben (zB Angabe, ob eine Bekanntmachung für im Wettbewerb vergebene Aufträge zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird).
  5. Ziffer 5
    Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.
  6. Ziffer 6
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

Schlagworte

Telefonnummer, Telexnummer, Zahlungsbedingung

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015

Gesetzesnummer

10012275

Dokumentnummer

NOR12157263

Alte Dokumentnummer

N9199659412J