Rechtstracker.at

Anl. 15 BVergG

Fassungen
01.01.1997 bis 27.05.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1501.01.199727.05.1997 aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 462 aus 1993, wiederverlautbart durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 15

Inkrafttretensdatum

01.01.1997

Außerkrafttretensdatum

27.05.1997

Abkürzung

BVergG

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

ANHANG römisch fünfzehn

Muster für die Bekanntmachung gemäß Paragraph 71, Absatz eins, Ziffer eins

A. Offene Verfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag:
    gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt). Dienstleistungskategorie gemäß Anhang römisch drei oder römisch vier und Beschreibung der Dienstleistung (CPV-Referenznummer).
  3. Ziffer 3
    Liefer- oder Ausführungsort.
  4. Ziffer 4
    Bei Bau- und Lieferaufträgen:
    1. Litera a
      Art und Menge der zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes.
    2. Litera c
      Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.
    3. Litera d
      Bei Bauaufträgen:
      Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
  5. Ziffer 5
    Bei Dienstleistungsaufträgen:
    Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist und/oder Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, in denen dies enthalten ist. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen. Angabe, ob die Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
  6. Ziffer 6
    (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  7. Ziffer 7
    Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.
  8. Ziffer 8
    Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß Paragraph 50,
  9. Ziffer 9
    1. Litera a
      Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
    2. Litera b
      (Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.
  10. Ziffer 10
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.
  11. Ziffer 11
    1. Litera a
      (Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
    2. Litera b
      Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
  12. Ziffer 12
    (Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.
  13. Ziffer 13
    Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  14. Ziffer 14
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  15. Ziffer 15
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  16. Ziffer 16
    Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
  17. Ziffer 17
    Kriterien für die Auftragserteilung. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind.
  18. Ziffer 18
    Sonstige Angaben.
  19. Ziffer 19
    (Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  20. Ziffer 20
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  21. Ziffer 21
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

B. Nicht offene Verfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag:
    gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt). Dienstleistungskategorie gemäß Anhang römisch drei oder römisch vier und Beschreibung der Dienstleistung (CPV-Referenznummer).
  3. Ziffer 3
    Liefer- oder Ausführungsort.
  4. Ziffer 4
    Bei Bau- und Lieferaufträgen:
    1. Litera a
      Art und Menge der zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes.
    2. Litera c
      Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.
    3. Litera d
      Bei Bauaufträgen:
      Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
  5. Ziffer 5
    Bei Dienstleistungsaufträgen:
    Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist und/oder Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, in denen dies enthalten ist. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen. Angabe, ob die Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
  6. Ziffer 6
    (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  7. Ziffer 7
    Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.
  8. Ziffer 8
    Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß Paragraph 50,
  9. Ziffer 9
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
  10. Ziffer 10
    Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe.
  11. Ziffer 11
    (Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.
  12. Ziffer 12
    Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  13. Ziffer 13
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  14. Ziffer 14
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  15. Ziffer 15
    Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt sind.
  16. Ziffer 16
    Sonstige Angaben.
  17. Ziffer 17
    (Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  18. Ziffer 18
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  19. Ziffer 19
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

C. Verhandlungsverfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag:
    gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt; CPV-Referenznummer). Dienstleistungskategorie gemäß Anhang römisch drei oder römisch vier und Beschreibung der Dienstleistung.
  3. Ziffer 3
    Liefer- oder Ausführungsort.
  4. Ziffer 4
    Bei Bau- und Lieferaufträgen:
    1. Litera a
      Art und Menge der zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes.
    2. Litera c
      Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.
    3. Litera d
      Bei Bauaufträgen:
      Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
  5. Ziffer 5
    Bei Dienstleistungsaufträgen:
    Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist und/oder Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, in denen dies enthalten ist. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen. Angabe, ob die Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
  6. Ziffer 6
    (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  7. Ziffer 7
    Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.
  8. Ziffer 8
    Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß Paragraph 50,
  9. Ziffer 9
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
  10. Ziffer 10
    (Gegebenenfalls) Geforderte Sicherstellungsmittel.
  11. Ziffer 11
    Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  12. Ziffer 12
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  13. Ziffer 13
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  14. Ziffer 14
    (Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Unternehmer.
  15. Ziffer 15
    (Gegebenenfalls) Datum vorausgegangener Bekanntmachung(en) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  16. Ziffer 16
    Sonstige Angaben.
  17. Ziffer 17
    (Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  18. Ziffer 18
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  19. Ziffer 19
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Schlagworte

Telefonnummer, Telexnummer, Bauauftrag, Lieferort, Lieferfrist,
Rechtsvorschrift, Teilangebot

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015

Gesetzesnummer

10012275

Dokumentnummer

NOR12157264

Alte Dokumentnummer

N9199659413J