Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 16 Ödenburger Straße im Bereich der Gemeinde Klingenbach
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 636/1993 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 636 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 16 Ödenburger Straße wird im Bereich der Gemeinde Klingenbach wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 48,855 (alt/neu), führt über die Halbanschlußstellen Klingenbach/Nord und Klingenbach/Ost und bindet bei km 51,942 (alt)/km 52,229 (neu) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der beiden Halbanschlußstellen mit ihren Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Klingenbach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1087 im Maßstab 1:1 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.