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Art. 1

Fassungen
20.11.1993 bis 31.12.2018 — BGBl. Nr. 778/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 120.11.199331.12.2018 BGBl. Nr. 778/1993 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 778 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

20.11.1993BGBl. Nr. 778/1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße wird im Bereich der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 8,54 und bindet bei km 8,70 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1000 zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2026

Gesetzesnummer

10012295

Dokumentnummer

NOR12154455

Alte Dokumentnummer

N9199330916J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/778/A1/NOR12154455