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ADR - Beförderung von magnesium-imprägniertem Koks - Widerruf

Kundmachung
BGBl. Nr. 463/1994 · 23.06.1994
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 463/1994 23.06.1994 463. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland nach Rn. 2010 ADR über die Beförderung von magnesium-imprägniertem Koks mit einem durchschnittlichen Magnesiumgehalt von 42,5%, höchstens jedoch 48,0%, als Stoff der Klasse 4.3, Ziff. 1 d Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt