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§ 12 VermV

Fassungen
01.12.1994 bis 15.08.2010 — BGBl. Nr. 562/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1201.12.199415.08.2010 BGBl. Nr. 562/1994 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 115/2010

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vermessungsverordnung 1994

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 562 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 115 aus 2010,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 12

Inkrafttretensdatum

01.12.1994BGBl. Nr. 562/1994

Außerkrafttretensdatum

15.08.2010aufgehoben durch BGBl. II Nr. 115/2010

Abkürzung

VermV

Index

95/03 Vermessungsrecht

Text

Paragraph 12,

  1. Absatz eins,Bei Plänen über Vermessungen für den im Paragraph 52, Ziffer 5, VermG angeführten Zweck (Mappenberichtigung) sind die Paragraphen 10 und 11 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anzuwenden:
    1. Ziffer eins
      Anstelle der Gegenüberstellung sind die Grundstücksnummern und, sofern das Grundstück zur Gänze vermessen wurde, das bisherige und das neue Flächenausmaß anzuführen.
    2. Ziffer 2
      In der zeichnerischen Darstellung im Maßstab der Katastralmappe sind die bisherigen Angaben der Katastralmappe in schwarzer Farbe und die sich aus der Mappenberichtigung ergebenden Angaben in blauer Farbe ersichtlich zu machen, wobei ungültig werdende Linien und Zeichen mit kurzen blauen Doppelstrichen zu durchkreuzen sind.
    3. Ziffer 3
      Die Bestimmungen gemäß Paragraph 11, Absatz 3, finden keine Anwendung.
  2. Absatz 2,Soweit die für eine Mappenberichtigung erforderlichen vermessungstechnischen Angaben in einem Plan über Vermessungen für die im Paragraph 34, VermG genannten Zwecke enthalten sind, hat eine Beilage zum Gleichstück des Planes, welches für den Grenzkataster bestimmt ist, nur die im Absatz eins, Ziffer eins und 2 angeführten Angaben sowie die Beurkundung des Vermessungsbefugten gemäß Paragraph 43, Absatz 5, VermG zu enthalten.

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2018

Gesetzesnummer

10012318

Dokumentnummer

NOR12154618

Alte Dokumentnummer

N9199421838L