Norm Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot Fassungen (Gesetz) ab 05.11.1994 — BGBl. Nr. 855/1994 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 07.06.200718.09.2024 § → § BGBl. II Nr. 119/2007 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 252/2024 25.02.200606.06.2007 § → § BGBl. II Nr. 84/2006 28.04.200524.02.2006 § → § BGBl. II Nr. 114/2005 05.11.199427.04.2005 BGBl. Nr. 855/1994 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 05.11.1994 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1