Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 49 Bernstein Straße im Bereich der Marktgemeinde Bernhardsthal
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 921/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 921 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 50 Burgenland Straße (Verbindung zur Staatsgrenze bei Kittsee) wird im Bereich der Marktgemeinde Kittsee wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 6,381 (Verordnungs-km 0,0) der durchgehenden B 50 Burgenland Straße, verläuft südlich von Kittsee, überführt die Bahnlinie der ÖBB Parndorf - Kittsee - Staatsgrenze und endet bei Verordnungs-km 3,017 an der Staatsgrenze mit der Slowakischen Republik.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Kittsee aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. 1074 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.