Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 39 Pielachtal Straße im Bereich der Marktgemeinde Grünau
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 103/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 103 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 39 Pielachtal Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Grünau wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 13,850, verläuft in der Folge unter Ausschaltung zweier niveaugleicher Eisenbahnkreuzungen südöstlich der Bahnlinie der ÖBB Sankt Pölten - Gußwerk und bindet bei km 14,919 (alt)/14,925 (neu) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Grünau aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 39/67-92 im Maßstab 1:2 880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.