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Anl. 1 EMVV 1993

Fassungen
21.01.1994 bis 31.12.1996
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 121.01.199431.12.1996 aufgehoben durch BGBl. Nr. 4/1996

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 1993

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 43 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 4 aus 1996,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

21.01.1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.1996aufgehoben durch BGBl. Nr. 4/1996

Abkürzung

EMVV 1993

Index

91/01 Fernmeldewesen; 95/01 Elektrotechnik

Text

ANHANG römisch eins

  1. Ziffer eins
    EG-Konformitätserklärung
Die EG-Konformitätserklärung muß folgendes enthalten:
  • Strichaufzählung
    die Beschreibung des betreffenden Gerätes oder der betreffenden Geräte;
  • Strichaufzählung
    die Fundstelle der Spezifikationen, in bezug auf die die Übereinstimmung erklärt wird, sowie gegebenenfalls unternehmensinterne Maßnahmen, mit denen die Übereinstimmung der Geräte mit den Vorschriften der Richtlinie sichergestellt wird;
  • Strichaufzählung
    die Angabe des Unterzeichners, der für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten rechtsverbindlich unterzeichnen kann;
  • Strichaufzählung
    gegebenenfalls die Fundstelle der von einer gemeldeten Stelle ausgestellten EG-Baumusterbescheinigung.

  1. Ziffer 2
    EG-Konformitätszeichen
- Das EG-Konformitätszeichen besteht aus dem Kurzzeichen CE (siehe unten) und der Jahreszahl des Jahres, in dem das Zeichen angebracht wurde.

Anmerkung, Zeichen nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)

  • Strichaufzählung
    Dieses Zeichen ist gegebenenfalls durch das Kennzeichen der gemeldeten Stelle zu ergänzen, die die EG-Baumusterbescheinigung ausgestellt hat.
  • Strichaufzählung
    Fallen Geräte unter andere Richtlinien, die das EG-Konformitätszeichen vorsehen, so weist die Verwendung des EG-Zeichens auch auf die Übereinstimmung mit den betreffenden Anforderungen dieser anderen Richtlinien hin.

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2018

Gesetzesnummer

10012362

Dokumentnummer

NOR12154776

Alte Dokumentnummer

N9199433178J