Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Elektrotechnikverordnung 1993
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 47/1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 105/1996Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 105 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
95/01 Elektrotechnik
Text
Sonderbestimmungen
§ 9. (1) Die sicherheitstechnischen Vorschreibungen gemäß ÖVE-EX 65/1981 und 65a/1985 § 4.3.3 und 5.1.2.6 sind auch für alle in Betrieb befindlichen elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmittel verbindlich.Paragraph 9, (1) Die sicherheitstechnischen Vorschreibungen gemäß ÖVE-EX 65 aus 1981, und 65a/1985 Paragraph 4 Punkt 3 Punkt 3 und 5 Punkt eins Punkt 2 Punkt 6 sind auch für alle in Betrieb befindlichen elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmittel verbindlich.
(2)Absatz 2,Die sicherheitstechnischen Maßnahmen gemäß ÖVE-EN 7a/1990 sind, soweit Abs. 3 nichts anderes bestimmt, an bestehenden elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln in medizinisch genutzten Räumen bis spätestens 1. Jänner 1994 vorzunehmen.Die sicherheitstechnischen Maßnahmen gemäß ÖVE-EN 7a/1990 sind, soweit Absatz 3, nichts anderes bestimmt, an bestehenden elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln in medizinisch genutzten Räumen bis spätestens 1. Jänner 1994 vorzunehmen.
(3)Absatz 3,Die sicherheitstechnischen Maßnahmen gemäß ÖVE-EN 7a/1990 sind an bestehenden elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln in folgenden medizinisch genutzten Räumen der Anwendungsgruppe 1 bis spätestens 1. Jänner 1997 vorzunehmen: Bettenräume, Räume der physikalischen Therapie, Massageräume und Praxisräume der Human- und Veterinärmedizin.
(4)Absatz 4,Elektrische Anlagen im Geltungsbereich der ÖVE-EN 7/1991 sind ab Inkrafttreten dieser Verordnung nach dieser SNT-Vorschrift zu planen und spätestens ab 1. Jänner 1996 danach zu errichten.Elektrische Anlagen im Geltungsbereich der ÖVE-EN 7 aus 1991, sind ab Inkrafttreten dieser Verordnung nach dieser SNT-Vorschrift zu planen und spätestens ab 1. Jänner 1996 danach zu errichten.
(5)Absatz 5,Die SNT-Vorschriften ÖVE-EN 1 sind für alle elektrischen Anlagen in ihrem Geltungsbereich, die nach dem 1. Jänner 1994 errichtet werden, verbindlich.
Dokumentnummer
NOR12154788
Alte Dokumentnummer
N9199433191J