Rechtstracker.at

Anl. 2 ElMedV 1993

Fassungen
21.01.1994 bis 13.06.2002
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 221.01.199413.06.2002 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 222/2002

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Elektromedizingeräteverordnung 1993

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 46 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 222 aus 2002,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

21.01.1994

Außerkrafttretensdatum

13.06.2002aufgehoben durch BGBl. II Nr. 222/2002

Abkürzung

ElMedV 1993

Index

95/01 Elektrotechnik

Text

ANHANG römisch zwei

1. DIAGNOSTIKGERÄTE

(ausgenommen Geräte mit Schutzvorrichtung gegen Entladung der Defibrillatoren)

1.1. Von einer Fremdquelle unabhängige Geräte zur Vermittlung von Daten von Lebewesen

1.1.1. Geräte zur Feststellung von Bio-Potentialwerten

  1. Ziffer eins
    Geräte und Zubehör für Diagnose oder Überwachung zur Prüfung oder Überwachung elektrischer Vorgänge oder elektrischer Charakteristika bei Lebewesen:
    • Strichaufzählung
      Elektroenzephalographen und Elektrokortikographen,
    • Strichaufzählung
      Elektromyographen,
    • Strichaufzählung
      Elektroetinographen,
    • Strichaufzählung
      Elektronystagmographen;
  2. Ziffer 2
    Geräte und Zubehör.

1.1.2. Geräte zur Vermittlung anderer Parameter

  1. Ziffer eins
    Geräte und Zubehör zur Untersuchung der Infrarotstrahlung lebender Organismen für diagnostische Zwecke:
    • Strichaufzählung
      Wärmeabtaster,
    • Strichaufzählung
      Thermographen,
    • Strichaufzählung
      Strahlungsthermometer;
  2. Ziffer 2
    Geräte und Zubehör zur Untersuchung akustischer Vorgänge oder der Sensitivität von Lebewesen:
    • Strichaufzählung
      Elektronenstethoskope,
    • Strichaufzählung
      Phonokardioskope und Phonodardiographen nur dann, wenn sie nicht für Eingriffe am Herzen oder im Gefäßsystem vorgesehen sind,
    • Strichaufzählung
      Audiometer,
    • Strichaufzählung
      Audiophone;
  3. Ziffer 3
    Geräte und Zubehör:
    • Strichaufzählung
      Ballistokardiographen,
    • Strichaufzählung
      Elektronenthermometer nur dann, wenn sie für Eingriffe am Herzen oder im Gefäßsystem vorgesehen sind.

1.2. Von einer Fremdquelle abhängige Geräte zur Vermittlung von Daten von Lebewesen

1.2.1. Geräte, bei denen elektrischer Strom benutzt wird Geräte und Zubehör, bei denen elektrische Ströme unmittelbar auf dem lebenden Organismus zur Anwendung kommen:

  • Strichaufzählung
    Geräte zum Messen des Hautwiderstandes
  • Strichaufzählung
    Geräte zur Lungen- oder Gefäß-Impedanzrheographie

1.2.2. Geräte, bei denen eine andere Energiequelle benutzt wird

  1. Ziffer eins
    Geräte und Zubehör für die ophthalmologische Diagnose:
    • Strichaufzählung
      Geräte zur Ausleuchtung des Auges: Spaltlampen, Augenspiegel, Spektrallichtquellen, Ophthalmoskope;
    • Strichaufzählung
      Geräte zur Beobachtung, Darstellung und zum Messen des Auges: Ophthalmometer, Refraktometer, Tonometer, Photometer, Retinoskope, Cornea-Mikroskope;
    • Strichaufzählung
      ophthalmologische Diagnoseeinheiten bestehend aus den genannten ophthalmologischen Geräten, kombiniert mit den notwendigen Hilfsgeräten: Ständer, Säulen, Stühle;
  2. Ziffer 2
    Geräte und Zubehör, die dazu bestimmt sind, die Sichtbarkeit durch monokulare oder binokulare Vergrößerung für diagnostische Zwecke zu verbessern, und die zur Beobachtung chirurgischer Eingriffe verwendet werden (ausgenommen Hochfrequenzgeräte für chirurgische Zwecke):
    • Strichaufzählung
      Chirurgie-Mikroskope,
    • Strichaufzählung
      Kolposkope,
    • Strichaufzählung
      Otoskope,
    • Strichaufzählung
      Dermatoskope;
  3. Ziffer 3
    Geräte und Zubehör für die lokale Ausleuchtung zu untersuchender oder zu behandelnder Flächen:
    • Strichaufzählung
      Kopflampen,
    • Strichaufzählung
      beleuchtete Kopfspiegel,
    • Strichaufzählung
      Leuchtstoff-Handlampen,
    • Strichaufzählung
      Mundlampen.
      1. Ziffer 2
        THERAPEUTISCHE GERÄTE

2.1. Spezifische therapeutische Geräte

2.1.1. Geräte, bei denen elektrische Energie angewendet wird

  1. Ziffer eins
    Geräte und Zubehör, die elektrisch geladene oder ionisierte Luft, Dämpfe oder Nebel erzeugen, wobei die Ladung oder Ionisation erzielt wird:
    • Strichaufzählung
      durch Hochspannung,
    • Strichaufzählung
      durch Elektronenemission aus erhitztem Metall.

2.1.2. Geräte, bei denen andere Energien angewendet werden

  1. Ziffer eins
    Geräte und Zubehör, die bestimmte mechanische Effekte in der Medizin erzeugen:
    • Strichaufzählung
      Vibratoren,
    • Strichaufzählung
      Geräte für Wasserstrahlmassage,
    • Strichaufzählung
      Geräte für externe Herzmassage;
  2. Ziffer 2
    Geräte und Zubehör, die Heißluft, Dampf oder Dunst für therapeutische Zwecke erzeugen:
    • Strichaufzählung
      Geräte, in denen feste oder flüssige Stoffe durch Erhitzen oder mechanisch zum Zwecke der Inhalation verdampft werden,
    • Strichaufzählung
      Heißluftbäder.
    Unter diese Nummer fallen nicht die Ultraschallgeräte.

2.2. Elektrochirurgische Geräte

2.2.1. Geräte, bei denen elektrische Energie angewendet wird

  1. Ziffer eins
    Geräte und Zubehör, die elektrische Niederfrequenzenergie zur Erzeugung von Wärme für die Elektrokauterisation verwenden:
    • Strichaufzählung
      Geräte zur Elektrokauterisation
    • Strichaufzählung
      Teile von kombinierten elektromedizinischen Geräten zur Elektrokauterisation.

2.2.2. Geräte, bei denen andere Energien verwendet werden

  1. Ziffer eins
    Geräte und Zubehör, die für therapeutische Zwecke in der Ophthalmologie benutzt werden:
    • Strichaufzählung
      Geräte zur Augenbehandlung,
    • Strichaufzählung
      Augenmagnete.
  2. Ziffer 2
    Geräte und Zubehör
  3. Ziffer 3
    Geräte und Zubehör, die bestimmte mechanische Effekte in der Medizin erzeugen:
    • Strichaufzählung
      Bohrer, Sägen, Schleifgeräte für Zahnbehandlung oder für die Chirurgie,
    • Strichaufzählung
      Geräte mit Wasserantrieb.

2.3. Geräte zur Unterstützung oder Ersetzung von Körperfunktionen (ausgenommen implantierte Herzschrittmacher und andere implantierte Vorrichtungen)

2.3.1. Geräte zur Unterstützung oder Ersetzung durch andere Mittel

  1. Ziffer eins
    Geräte und Zubehör zur Unterstützung oder Ersetzung bestimmter Körperfunktionen:
    • Strichaufzählung
      künstliche Gliedmaßen,
    • Strichaufzählung
      Hilfen für Gelähmte,
    • Strichaufzählung
      künstliche Sprechgeräte;
  2. Ziffer 2
    Geräte und Zubehör zur Unterstützung der menschlichen Sinnesorgane;
    • Strichaufzählung
      Hilfsgeräte für Blinde.
      1. Ziffer 3
        ANDERE GERÄTE
Geräte und Zubehör zur Patientenlagerung und -bewegung für chirurgische oder zahnmedizinische Zwecke:
  • Strichaufzählung
    Operationstische,
  • Strichaufzählung
    Operationsstühle,
  • Strichaufzählung
    Operationseinheiten,
  • Strichaufzählung
    Stühle für Zahnbehandlungen,
  • Strichaufzählung
    Zahnbehandlungseinheiten.

Gesetzesnummer

10012364

Dokumentnummer

NOR12154805

Alte Dokumentnummer

N9199433209J