Kurztitel
Niederspannungsgeräteverordnung 1993
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 44/1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 51/1995Bundesgesetzblatt Nr. 44 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1995,
Text
ANHANG IIANHANG römisch zwei
BETRIEBSMITTEL UND BEREICHE, DIE NICHT IN DEN GELTUNGSBEREICH DER
VERORDNUNG FALLEN
Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre, Elektro-radiologische und elektro-medizinische Betriebsmittel, Elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen, Elektrizitätszähler,
Haushaltssteckvorrichtungen,
Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen,
Funkentstörung,
Spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsvorschriften internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedsstaaten des EWR angehören.