Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Niederspannungsgeräteverordnung 1993
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 44/1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 51/1995Bundesgesetzblatt Nr. 44 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Inkrafttretensdatum
21.01.1994
Außerkrafttretensdatum
31.12.1996aufgehoben durch BGBl. Nr. 51/1995
Index
95/01 Elektrotechnik
Text
Sicherheitsanforderungen
§ 2. Elektrische Betriebsmittel erfüllen die Erfordernisse des § 3 Abs. 1 und 2 ETG 1992 hinsichtlich der Sicherheit von Menschen und Nutztieren und der Erhaltung von Sachwerten, wenn sie - entsprechend dem Stand der Sicherheitstechnik im Europäischen Wirtschaftsraum - so hergestellt sind, daß sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bei nach vernünftigem Ermessen zu erwartender Benutzung den in Anhang I genannten Bedingungen und Sicherheitszielen entsprechen. Zur Beurteilung sind die §§ 3, 4, 5 und 6 heranzuziehen. Paragraph 2, Elektrische Betriebsmittel erfüllen die Erfordernisse des Paragraph 3, Absatz eins und 2 ETG 1992 hinsichtlich der Sicherheit von Menschen und Nutztieren und der Erhaltung von Sachwerten, wenn sie - entsprechend dem Stand der Sicherheitstechnik im Europäischen Wirtschaftsraum - so hergestellt sind, daß sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bei nach vernünftigem Ermessen zu erwartender Benutzung den in Anhang römisch eins genannten Bedingungen und Sicherheitszielen entsprechen. Zur Beurteilung sind die Paragraphen 3, 4, 5 und 6 heranzuziehen.
Dokumentnummer
NOR12154810
Alte Dokumentnummer
N9199433232J