Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Marktgemeinde Ternberg
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 377/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 377 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115 Eisen Straße wird im Bereich der Gemeinde Landl wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 91,10, überbrückt die Enns und bindet bei km 91,26 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Landl aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-115-69 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
12.03.2026
Dokumentnummer
NOR12155110
Alte Dokumentnummer
N9199436032J