Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 51 Neusiedler Straße im Bereich der Marktgemeinde Gols
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 435/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 51 Neusiedler Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Gols wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 8,265 in Form eines Kreisverkehrs bis km 8,326.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Gols aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1042 im Maßstab 1:500) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl. Nr. 261/1991 - soweit sie den Zubringer Gols/Weiden der A 4 Ost Autobahn im Anbindungsbereich der B 51 Neusiedler Straße betrifft - abgeändert.Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, Bundesgesetzblatt Nr. 261 aus 1991, - soweit sie den Zubringer Gols/Weiden der A 4 Ost Autobahn im Anbindungsbereich der B 51 Neusiedler Straße betrifft - abgeändert.