Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 582/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 582 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil
der B 161 Paß Thurn Straße von km 12,10 bis km 12,743 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 6. Juni 1989, BGBl. Nr. 292, bestimmten - Abschnitt „Ausbau Kehren Paß Thurn“,der B 161 Paß Thurn Straße von km 12,10 bis km 12,743 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 6. Juni 1989, Bundesgesetzblatt Nr. 292, bestimmten - Abschnitt „Ausbau Kehren Paß Thurn“,
der B 197 Arlberg Straße von km 9,915 bis km 10,334 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 25. Juli 1990, BGBl. Nr. 522, bestimmten - Abschnitt „Lawinenverbauung Schmittengalerie“,der B 197 Arlberg Straße von km 9,915 bis km 10,334 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 25. Juli 1990, Bundesgesetzblatt Nr. 522, bestimmten - Abschnitt „Lawinenverbauung Schmittengalerie“,
der B 198 Lechtal Straße von km 74,55 bis km 74,75 wird, soweit er durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 19. Oktober 1990, BGBl. Nr. 679, bestimmten - Abschnitt „Lechaschauer Lechbrücke“ undder B 198 Lechtal Straße von km 74,55 bis km 74,75 wird, soweit er durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 19. Oktober 1990, Bundesgesetzblatt Nr. 679, bestimmten - Abschnitt „Lechaschauer Lechbrücke“ und
der B 315 Reschen Straße von km 36,00 bis km 36,64 wird, soweit er durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 23. Mai 1989, BGBl. Nr. 335, bestimmten - Abschnitt „Lawinensicherung Hochfinstermünz, Abschnitt II“der B 315 Reschen Straße von km 36,00 bis km 36,64 wird, soweit er durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 23. Mai 1989, Bundesgesetzblatt Nr. 335, bestimmten - Abschnitt „Lawinensicherung Hochfinstermünz, Abschnitt II“
für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2018
Dokumentnummer
NOR12155376
Alte Dokumentnummer
N9199439063J