Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinden Perg, Naarn im Machlande und Schwertberg
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 584/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 584 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3 Donau Straße wird im Bereich der Gemeinden Perg, Naarn im Machlande und Schwertberg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 207,43 (alt), umfährt großräumig das Ortsgebiet von Perg im Süden und bindet bei km 215,98 (alt) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Perg, Naarn im Machlande und Schwertberg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. GZ 3-70/93 im Maßstab 1 : 2 500) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.