Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 585/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 585 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 170 Brixental Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 9,29, folgt anschließend der Bahnlinie der ÖBB Salzburg - Wörgl und bindet bei km 10,04 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 93.937 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2026
Dokumentnummer
NOR12155379
Alte Dokumentnummer
N9199439069J