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Art. 1

Fassungen
30.07.1994 bis 31.12.2018 — BGBl. Nr. 587/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 130.07.199431.12.2018 BGBl. Nr. 587/1994 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Gemeinden Schwarzach im Pongau und St. Veit im Pongau

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 587 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

30.07.1994BGBl. Nr. 587/1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße wird im Bereich der Gemeinden Schwarzach im Pongau und St. Veit im Pongau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 10,335, verläuft sodann entlang der Bahnlinie der ÖBB Salzburg - Wörgl über den Anschluß Grafenhof zum Anschluß Schwarzach/Ost, führt anschließend durch einen ca. 3.000 m langen Tunnel und bindet unmittelbar nach dem Anschluß Wallnerau bei km 15,25 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Rampen des Anschlusses Grafenhof aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei den Gemeinden Schwarzach im Pongau und St. Veit im Pongau aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2026

Gesetzesnummer

10012425

Dokumentnummer

NOR12155381

Alte Dokumentnummer

N9199439073J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/587/A1/NOR12155381