Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Post- und Telekom Austria Beteiligungsgesellschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 638/1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1996Bundesgesetzblatt Nr. 638 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Text
Unternehmensgegenstand
§ 2. (1) Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung an nationalen und internationalen Post- und Fernmeldenetzen und -diensten einschließlich des Abschlusses aller Rechtsgeschäfte auf diesen Gebieten, die der Sicherstellung der künftigen Wettbewerbsfähigkeit der Post- und Telegraphenverwaltung bzw. ihrer Nachfolgeorganisation dienen.Paragraph 2, (1) Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung an nationalen und internationalen Post- und Fernmeldenetzen und -diensten einschließlich des Abschlusses aller Rechtsgeschäfte auf diesen Gebieten, die der Sicherstellung der künftigen Wettbewerbsfähigkeit der Post- und Telegraphenverwaltung bzw. ihrer Nachfolgeorganisation dienen.
(2)Absatz 2,Die Gesellschaft kann zur Besorgung dieser Aufgaben auch rechtlich selbständige Unternehmen gründen, erwerben sowie unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen oder Beteiligungen an rechtlich selbständigen Unternehmen erwerben.
Schlagworte
Postnetz, Postdienst
Dokumentnummer
NOR12155467
Alte Dokumentnummer
N9199440108J