Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festlegung von Konformitätsfeststellungsverfahren betreffend Nichtselbsttätige Waagen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 751/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 30/2016Bundesgesetzblatt Nr. 751 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 30 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
95/02 Maß- und Eichrecht
Text
Konformitätsfeststellungsverfahren
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Die Konformität der Waagen mit den grundlegenden Anforderungen wird nach Wahl des Antragstellers nach einem der beiden folgenden Verfahren bescheinigt:
EG-Baumusterprüfung nach Anhang I Abschnitt 1 sowie nachfolgend die EG-Konformitätserklärung des Herstellers (Qualitätssicherung für die Produktion) nach Anhang I Abschnitt 2 oder EG-Eichung nach Anhang I Abschnitt 3;EG-Baumusterprüfung nach Anhang römisch eins Abschnitt 1 sowie nachfolgend die EG-Konformitätserklärung des Herstellers (Qualitätssicherung für die Produktion) nach Anhang römisch eins Abschnitt 2 oder EG-Eichung nach Anhang römisch eins Abschnitt 3;
EG-Einzeleichung nach Anhang I Abschnitt 4.EG-Einzeleichung nach Anhang römisch eins Abschnitt 4.
(2)Absatz 2,Die EG-Baumusterprüfung ist der innerstaatlichen Zulassung zur Eichung gleichwertig.
(3)Absatz 3,Die EG-Konformitätserklärung des Herstellers, die EG-Eichung und die EG-Einzeleichung sind der innerstaatlichen Ersteichung gleichwertig.
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2020
Dokumentnummer
NOR12155494
Alte Dokumentnummer
N9199440693J