Kurztitel
Straßenverlauf der B 170 Brixental Straße
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 811/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 811 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 170 Brixental Straße wird im Bereich der Gemeinde Kirchberg in Tirol wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 22,56, führt zur Halbanschlußstelle Kirchberg, verläuft in der Folge nördlich des Ortskernes von Kirchberg, unterfährt die Bahnlinie der ÖBB Salzburg - Wörgl bei Bahn-km 165,265, überbrückt sodann die Aschauer Ache und bindet bei km 25,35 (alt)/km 25,285 (neu) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Rampen der Halbanschlußstelle Kirchberg aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Kirchberg in Tirol aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 170.52-93/VO im Maßstab 1:1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.