Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Marktgemeinde Sankt Johann in Tirol
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 812/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 812 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 312 Loferer Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Sankt Johann in Tirol wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 28,05, unterführt in der Folge die bestehende Bundesstraße im Bereich der Höflinger Kreuzung als Unterflurtrasse und bindet bei km 28,80 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Sankt Johann in Tirol aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1158 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2026
Dokumentnummer
NOR12155637
Alte Dokumentnummer
N9199441609J