Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes an der A 9 Pyhrn Autobahn
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 838/1994Bundesgesetzblatt Nr. 838 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf einer Fahrverbindung im Zuge des Betriebes „Kammern“ an der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Kammern im Liesingtal wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straße stellt eine Fahrverbindung zwischen den Verkehrsflächen des Betriebes „Kammern“ an der A 9 Pyhrn Autobahn und einer Gemeindestraße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Kammern im Liesingtal aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen.
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2019
Dokumentnummer
NOR12155650
alte Dokumentnummer
N9199441956J