Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 143 Hausruck Straße im Bereich der Stadtgemeinde Vöcklabruck
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 308/1995 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 143 Hausruck Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Vöcklabruck wie folgt
bestimmt:
Die B 143 Hausruck Straße wird von km 53,758 (Kreuzung Bahnhofstraße - Gmundner Straße) bis km 55,163 (neu) (Kreuzung Bahnhofstraße - Linzer Straße B 1) auf die bestehende Bahnhofstraße umgelegt.
Gleichzeitig wird der durch diese Umlegung für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene Straßenteil (Gmundner Straße) von km 53,758 bis km 54,791 (alt) als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf der umgelegten bzw. aufgelassenen Straßenabschnitte aus den beim
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Vöcklabruck aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 5 000 zu ersehen.