Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 121 Weyrer Straße im Bereich der Marktgemeinde Gaflenz× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 121 Weyrer Straße im Bereich der Marktgemeinde Gaflenz Fassungen (Gesetz) ab 18.01.1995 — BGBl. Nr. 59/1995 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 18.01.199531.12.2018 BGBl. Nr. 59/1995 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.01.1995 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1