Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 64 Rechberg Straße im Bereich der Gemeinden Unterfladnitz und Krottendorf
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 107/1995 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 107 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 64 Rechberg Straße wird im Bereich der Gemeinden Unterfladnitz und Krottendorf wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 8,50, umfährt die Ortschaft Unterfladnitz im Westen und bindet bei km 10,54 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Unterfladnitz und Krottendorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-64-15 im Maßstab 1:2 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.