Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Gemeinde Kematen an der Krems× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Gemeinde Kematen an der Krems Fassungen (Gesetz) ab 08.04.1995 — BGBl. Nr. 254/1995 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 08.04.199531.12.2018 BGBl. Nr. 254/1995 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 08.04.1995 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1