Norm ADR – Beförderung von gefährlichen Gütern nach und von Flughäfen× ▾ ‹›Gliederung ADR – Beförderung von gefährlichen Gütern nach und von Flughäfen Kundmachung BGBl. Nr. 649/1995 · 28.09.1995▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 649/1995 28.09.1995 649. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Luxemburgs sowie der Slowakischen Republik und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern der Klassen 1 bis 9 nach und von Flughäfen Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1