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ADR – Beförderung von Transportüberwachungsgeräten

Kundmachung
BGBl. Nr. 724/1995 · 03.11.1995
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 724/1995 03.11.1995 724. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Schweiz, Schwedens, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Transportüberwachungsgeräten mit Lithiumbatterien der Klasse 9 Ziffer 5 Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt