Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erstreckungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 802/1995 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 35/2000Bundesgesetzblatt Nr. 802 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 35 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Sachlicher Geltungsbereich
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Die Erweiterung des Anwendungsbereiches des Bundesvergabegesetzes gemäß § 1 gilt ausschließlich für Bau- und BaukonzessionsaufträgeDie Erweiterung des Anwendungsbereiches des Bundesvergabegesetzes gemäß Paragraph eins, gilt ausschließlich für Bau- und Baukonzessionsaufträge
gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 und 3, Abs. 3 und 4 BVergG, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens 1 000 000 ECU beträgt,gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 2 und 3, Absatz 3 und 4 BVergG, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens 1 000 000 ECU beträgt,
gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 BVergG, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens 500 000 ECU beträgt.gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, BVergG, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens 500 000 ECU beträgt.
(2)Absatz 2,Bauaufträge, insbesondere die von diesen erfaßten Bauwerke, dürfen nicht in der Absicht aufgeteilt werden, sie der Anwendung dieser Verordnung zu entziehen.
(3)Absatz 3,Die Umrechnung der in Abs. 1 genannten Werte in Schilling erfolgt gemäß dem Umrechnungsschlüssel, der sich aus der jeweiligen Veröffentlichung der EU-Kommission auf Grund des Art. 6 Abs. 2 lit. a der Richtlinie 93/37/EWG des Rates zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, CELEX-Nr. : 393L0037, ergibt.Die Umrechnung der in Absatz eins, genannten Werte in Schilling erfolgt gemäß dem Umrechnungsschlüssel, der sich aus der jeweiligen Veröffentlichung der EU-Kommission auf Grund des Artikel 6, Absatz 2, Litera a, der Richtlinie 93/37/EWG des Rates zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, CELEX-Nr. : 393L0037, ergibt.
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2015
Dokumentnummer
NOR12156317
Alte Dokumentnummer
N9199551877J