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Art. 1

Fassungen
30.12.1995 bis 14.04.1998 — BGBl. Nr. 900/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 130.12.199514.04.1998 BGBl. Nr. 900/1995 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 119/1998

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der B 7 Brünner Straße im Bereich der Gemeinden Großebersdorf, Wolkersdorf im Weinviertel und Ulrichskirchen-Schleinbach

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 900 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 119 aus 1998,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

30.12.1995BGBl. Nr. 900/1995

Außerkrafttretensdatum

14.04.1998aufgehoben durch BGBl. II Nr. 119/1998

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 7 Brünner Straße wird im Bereich der Gemeinden Großebersdorf, Wolkersdorf im Weinviertel und Ulrichskirchen-Schleinbach wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 12,24, verläuft in der Folge westlich von Eibesbrunn und Wolkersdorf im Weinviertel über die Anschlüsse „Zubringer Wolkersdorf“, „LH 6“ und „L 3103“ und bindet bei km 19,13 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Rampen der Anschlüsse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Großebersdorf, Wolkersdorf im Weinviertel und Ulrichskirchen-Schleinbach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 7/18-94 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2026

Gesetzesnummer

10012575

Dokumentnummer

NOR12156365

Alte Dokumentnummer

N9199552688J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/900/A1/NOR12156365