Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verlängerung der Nacheichfrist für Elektrizitätszähler
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 622/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 62/1999Bundesgesetzblatt Nr. 622 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 62 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
95/02 Maß- und Eichrecht
Text
§ 1. Für die in § 15 Z 9 MEG angeführten Elektrizitätszähler wird die dort festgelegte Nacheichfrist um jeweils 5 Jahre verlängert, wenn die Richtigkeit der Elektrizitätszähler vor Ablauf der Gültigkeit der Eichung durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen worden ist. Paragraph eins, Für die in Paragraph 15, Ziffer 9, MEG angeführten Elektrizitätszähler wird die dort festgelegte Nacheichfrist um jeweils 5 Jahre verlängert, wenn die Richtigkeit der Elektrizitätszähler vor Ablauf der Gültigkeit der Eichung durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen worden ist.
Dokumentnummer
NOR12156713
Alte Dokumentnummer
N9199643761L