Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verlängerung der Nacheichfrist für Elektrizitätszähler
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 622/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 62/1999Bundesgesetzblatt Nr. 622 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 62 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
95/02 Maß- und Eichrecht
Text
§ 4. Die Verlängerung der Gültigkeit der Eichung erstreckt sich auf alle zu einem Prüflos zusammengefaßten Elektrizitätszähler und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Stichprobenprüfung durchgeführt wurde. Paragraph 4, Die Verlängerung der Gültigkeit der Eichung erstreckt sich auf alle zu einem Prüflos zusammengefaßten Elektrizitätszähler und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Stichprobenprüfung durchgeführt wurde.
Dokumentnummer
NOR12156716
Alte Dokumentnummer
N9199643764L