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ADR – Beförderung von Transportüberwachungsgeräten

Kundmachung
BGBl. Nr. 47/1996 · 06.02.1996
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 47/1996 06.02.1996 47. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Norwegens und Polens und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Transportüberwachungsgeräten mit Lithiumbatterien der Klasse 9 Ziffer 5 Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt