Norm ADR – Beförderung von Transportüberwachungsgeräten× ▾ ‹›Gliederung ADR – Beförderung von Transportüberwachungsgeräten Kundmachung BGBl. Nr. 47/1996 · 06.02.1996▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 47/1996 06.02.1996 47. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Norwegens und Polens und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Transportüberwachungsgeräten mit Lithiumbatterien der Klasse 9 Ziffer 5 Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1