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Art. 19

Fassungen
ab 01.03.1996 — BGBl. Nr. 90/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 19 heute01.03.1996 BGBl. Nr. 90/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Mexiko)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 90 aus 1996,

Typ

Vertrag – Mexiko

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 19

Inkrafttretensdatum

01.03.1996BGBl. Nr. 90/1996

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel 19

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN in Wien, am 27. März 1995, in zweifacher Ausfertigung, in deutscher, spanischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

Bei unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgeblich.

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019

Gesetzesnummer

10012606

Dokumentnummer

NOR12156789

Alte Dokumentnummer

N9199653599J