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Art. 1

Fassungen
ab 01.03.1996 — BGBl. Nr. 96/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.03.1996 BGBl. Nr. 96/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes an der A 4 Ost Autobahn

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.03.1996BGBl. Nr. 96/1996

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf der Fahrverbindungen im Zuge des Betriebes „Nickelsdorf'' an der A 4 Ost Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Nickelsdorf wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Straßen stellen die Fahrverbindung zwischen den Verkehrsflächen des Betriebes „Nickelsdorf'' an der A 4 Ost Autobahn und dem Gemeindestraßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrassen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Nickelsdorf aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Gesetzesnummer

10012607

Dokumentnummer

NOR12156791

alte Dokumentnummer

N9199653622J