Kurztitel
Auflassung zweier Abschnitte der B 190 und der B 202
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 354/1996 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 354 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Die Straßenteile der B 190 Vorarlberger Straße von km 58,963 bis km 59,574 (alt)/km 59,57 (neu) und der B 202 Schweizer Straße von km 0,0 (alt) bis km 0,256 (alt)/km 0,30 (neu) werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 30. Mai 1994, BGBl. Nr. 437, bestimmten - Abschnitt „Ortsdurchfahrt Bregenz“ - für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.Die Straßenteile der B 190 Vorarlberger Straße von km 58,963 bis km 59,574 (alt)/km 59,57 (neu) und der B 202 Schweizer Straße von km 0,0 (alt) bis km 0,256 (alt)/km 0,30 (neu) werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 30. Mai 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 437, bestimmten - Abschnitt „Ortsdurchfahrt Bregenz“ - für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie beim Amt der Landeshauptstadt Bregenz aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1 000 zu ersehen.