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Anlage A.7
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Teil 1
Gefäße, Tanks und Silotransportbehälter
Herstellung und Prüfungen
1. Entwurf und Berechnung
Durch Entwurf und Berechnung gemäß den nachfolgend angeführten
technischen Regeln können die allgemeinen Anforderungen gemäß
§ 5 bis 7 als erfüllt betrachtet werden. Hiebei sind die im
ADR/RID angegebenen zulässigen Spannungen und Mindestwanddicken
für Tanks zu berücksichtigen.
1. ÖNORMEN
M 3121 Stahlbleche für Druckgefäße und Druckbehälter;
Gütebestimmungen
M 7301 Verstärkung von Ausschnitten in Wandungen von
Druckgefäßen oder Druckbehältern
M 7301 Bbl 1 Näherungsweise Ermittlung eines
Verstärkungsquerschnittes von Ausschnitten in
Wandungen von Druckgefäßen oder Druckbehältern
M 7303 Kegelförmige Wandungen von Druckgefäßen oder
Druckbehältern unter innerem oder äußerem
Überdruck - Ausführung und Berechnung
M 7304 Zylindrische Wandungen von Druckgefäßen oder
Druckbehältern unter innerem und äußerem
Überdruck - Ausführung und Berechnung
M 7306 Ebene Böden und Deckel von Druckgefäßen oder
Druckbehältern unter innerem oder äußerem
Überdruck - Ausführung und Berechnung
M 7309 Gewölbte Böden von Druckgefäßen oder
Druckbehältern unter innerem oder äußerem
Überdruck - Ausführung und Berechnung
M 7316-1 Berechnung von Flanschverbindungen an
Druckgefäßen oder Druckbehältern
M 7316-2 Berechnung von Flanschverbindungen an
Druckgefäßen oder Druckbehältern;
Dichtungskennwerte
M 7317 Balgkompensatoren; Ausführung und Berechnung
M 7320 Inspektionsöffnungen in Wandungen von
Druckgefäßen oder Druckbehältern
2. ADMerkblätter der Reihe B
Hinweis: Abweichend zu den allgemeinen Anforderungen nach
Abs. 1 Z 1 ist bei der Berechnung nach AD-BO für
Druckbehälter mit einzelnen Druckkammern der
Festigkeitsnachweis für jede Kammer getrennt
vorzunehmen.
2. Werkstoffe
Durch die Verwendung von Werkstoffen von Hersteller gemäß § 9 Abs. 3, entsprechend den in den nachstehenden Listen angeführten Normen, können die allgemeinen Anforderungen für Werkstoffe gemäß §§ 8 und 9 als erfüllt betrachtet werden. Werkstoffe gemäß DIN-Normen müssen entsprechend den AD-Merkblättern der Reihe W bzw. der TRG zugelassen und geprüft sein. Bei Verwendung von Werkstoffen, die nicht in diesen Listen angeführt sind, ist die Zustimmung der Erstprüfstelle erforderlich. Durch die Verwendung von Werkstoffen von Hersteller gemäß Paragraph 9, Absatz 3,, entsprechend den in den nachstehenden Listen angeführten Normen, können die allgemeinen Anforderungen für Werkstoffe gemäß Paragraphen 8 und 9 als erfüllt betrachtet werden. Werkstoffe gemäß DIN-Normen müssen entsprechend den AD-Merkblättern der Reihe W bzw. der TRG zugelassen und geprüft sein. Bei Verwendung von Werkstoffen, die nicht in diesen Listen angeführt sind, ist die Zustimmung der Erstprüfstelle erforderlich.
1. ÖNORMEN
EN 10028-1 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen;
Allgemeine Anforderungen
Ausgabe April 1993
EN 10028-2 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen; Teil 2:
Unlegierte und legierte warmfeste Stähle
Ausgabe April 1993
EN 10028-3 Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen; Teil 3:
Schweißgeeignete Feinkornbaustähle; normalgeglüht
Ausgabe April 1993
EN 10113-1 Warmgewalzte Erzeugnisse aus schweißgeeigneten
Feinkornbaustählen; Allgemeine Lieferbedingungen
Ausgabe April 1993
EN 10113-2 Warmgewalzte Erzeugnisse aus schweißgeeigneten
Feinkornbaustählen; Teil 2: Lieferbedingungen für
normalgeglühte/normalisierend gewalzte Stähle
Ausgabe April 1993
2. DIN-NORMEN
Stahl:
Bleche:
DIN 17280 Kaltzähe Stähle; Technische Lieferbedingungen für
Blech, Band, Breitflachstahl, Formstahl, Stabstahl
und Schmiedestücke
DIN 17440 Nichtrostende Stähle; Technische Lieferbedingungen
für Bleche, Warmband, Waldraht, gezogenen Draht,
Stabstahl, Schmiedestücke und Halbzeug
DIN 17441 Nichtrostende Stähle; Technische Lieferbedingungen
für kaltgewalzte Bänder und Spaltbänder sowie daraus
geschnittene Bleche
ÖNORM DIN 1626 Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegierten
Stählen für besondere Anforderungen; Technische
Lieferbedingungen
ÖNORM DIN 1628 Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegierten
Stählen für besonders hohe Anforderungen; Technische
Lieferbedingungen
ÖNORM DIN 1629-1 Nahtlose Rohre aus unlegierten Stählen für
Leitungen, Apparate und Behälter; Übersicht,
Technische Lieferbedingungen, allgemeine Angaben
ÖNORM DIN 1629-2 Nahtlose Rohre aus unlegierten Stählen für
Leitungen, Apparate und Behälter; Rohre in
Handelsgüte; Technische Lieferbedingungen
ÖNORM DIN 1629-3 Nahtlose Rohre aus unlegierten Stählen für
Leitungen, Apparate und Behälter; Rohre mit
Gütevorschriften, Technische Lieferbedingungen
ÖNORM DIN 1629-4 Nahtlose Rohre aus unlegierten Stählen für
Leitungen, Apparate und Behälter; Rohre mit
besonderen Gütevorschriften, Technische
Lieferbedingungen
ÖNORM DIN 17175 Nahtlose Rohre aus warmfesten Stählen; Technische
Lieferbedingungen
ÖNORM DIN 17177 Elektrisch preßgeschweißte Rohre aus warmfesten
Stählen; Technische Lieferbedingungen
ÖNORM DIN 17458 Nahtlose kreisförmige Rohre aus austenitischen
nichtrostenden Stählen für besondere Anforderungen;
Technische Lieferbedingungen
DIN 1630 Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegierten Stählen
für besonders hohe Anforderungen; Technische
Lieferbedingungen
DIN 17173 Nahtlose kreisförmige Rohre aus kaltzähen Stählen;
Technische Lieferbedingungen
DIN 17174 Geschweißte kreisförmige Rohre aus kaltzähen
Stählen; Technische Lieferbedingungen
DIN 17178 Geschweißte kreisförmige Rohre aus
Feinkornbaustählen für besondere Anforderungen und
Lieferbedingungen
DIN 17179 Nahtlose kreisförmige Rohre aus Feinkornbaustählen
für besondere Anforderungen und Lieferbedingungen
DIN 17457 Geschweißte kreisförmige Rohre aus austenitischen
nichtrostenden Stählen für besondere Anforderungen;
Technische Lieferbedingungen
Stahlguß:
DIN 1681 Stahlguß für allgemeine Verwendungszwecke;
Technische Lieferbedingungen
DIN 17182 Stahlgußsorten mit verbesserter Schweißeignung und
Zähigkeit für allgemeine Verwendungszwecke;
Technische Lieferbedingungen
DIN 17445 Nichtrostender Stahlguß; Technische
Lieferbedingungen
ÖNORM DIN 17245 Warmfester ferritischer Stahlguß; Technische
Lieferbedingungen
Schmiedeteile:
DIN 17103 Schmiedestücke aus schweißgeeigneten
Feinkornbaustählen; Technische Lieferbedingungen
DIN 17243 Schmiedestücke und gewalzter oder geschmiedeter
Stabstahl aus warmfesten schweißgeeigneten Stählen;
Technische Lieferbedingungen
DIN 17280 Kaltzähe Stähle; Technische Lieferbedingungen für
Blech, Band, Breitflachstahl, Formstahl, Stabstahl
und Schmiedestücke
DIN 17440 Nichtrostende Stähle; Technische Lieferbedingungen
für Bleche, Warmband, Waldraht, gezogenen Draht,
Stabstahl, Schmiedestücke und Halbzeug
Schrauben:
DIN 267-13 Mechanische Verbindungselemente; Technische
Lieferbedingungen; Teile für Schraubenverbindungen
vorwiegend aus Kaltzähen oder warmfesten Werkstoffen
Ausgabe Februar 1981
DIN ISO 3506 Verbindungselemente aus nichtrostenden Stählen;
Technische Lieferbedingungen
Ausgabe Dezember 1992
DIN 17240 Warmfeste und hochwarmfeste Werkstoffe für Schrauben
und Muttern; Gütevorschriften
DIN 17280 Kaltzähe Stähle; Technische Lieferbedingungen für
Blech, Band, Breitflachstahl, Formstahl, Stabstahl
und Schmiedestücke
DIN 17440 Nichtrostende Stähle; Technische Lieferbedingungen
für Blech, Warmband, Waldraht, gezogenen Draht,
Stabstahl, Schmiedestücke und Halbzeug
Aluminium:
DIN 1712-3 Aluminium; Halbzeug
DIN 1725-1 Aluminiumlegierungen; Knetlegierungen
Kupfer- und Kupferknetlegierungen:
DIN 1785 Rohre aus Kupfer- und Kupfer-Knetlegierungen für
Kondensatoren und Wärmeaustauscher
DIN 1786 Installationsrohre aus Kupfer, nahtlosgezogen
DIN 1787 Kupfer; Halbzeug
DIN 17660 Kupfer-Knetlegierungen; Kupfer-Zink-Legierungen
(Messing), (Sondermessing); Zusammensetzung
DIN 17664 Kupfer-Knetlegierungen; Kupfer-Nickel-Legierungen;
Zusammensetzung
DIN 17665 Kupfer-Knetlegierungen; Kupfer-Aluminium-Legierungen
(Aluminium bronze); Zusammensetzung
DIN 17670-1 Bänder und Bleche aus Kupfer und
Kupfer-Knetlegierungen; Technische Lieferbedingungen
DIN 17670-1 A1 Bänder und Bleche aus Kupfer und
Kupfer-Knetlegierungen; Eigenschaften; Ergänzung A1
DIN 17670-2 Bleche und Bänder aus Kupfer und
Kupfer-Knetlegierungen; Technische Lieferbedingungen
DIN 17671-1 Rohre aus Kupfer und Kupfer-Knetlegierungen;
Eigenschaften
DIN 17671-2 Rohre aus Kupfer und Kupfer-Knetlegierungen;
Technische Lieferbedingungen
DIN 17672-1 Stangen aus Kupfer und Kupfer-Knet legierungen
(Anm.: richtig: Kupfer-Knetlegierungen);
Eigenschaften
DIN 17672-2 Stangen aus Kupfer und Kupfer-Knetlegierungen;
Technische Lieferbedingungen
DIN 17675-1 Platten aus Kupfer und Kupfer-Knetlegierungen für
Kondensatoren und Wärmeaustauscher,
Festigkeitseigenschaften
DIN 17675-2 Platten aus Kupfer- und Kupfer-Knetlegierungen für
Kondensatoren und Wärmeaustauscher; Technische
Lieferbedingungen
3. Herstellung und Fertigungsprüfung
Zur Umsetzung der in den §§ 10 und 11 angeführten allgemeinen
Anforderungen muß nachfolgenden Bestimmungen mindestens
entsprochen werden.
3.1 Anforderungen an den Herstellerbetrieb
Der Hersteller muß qualitätssichernde Maßnahmen festlegen und dokumentieren, welche durch eine Erstprüfstelle erstmalig bewertet und regelmäßig überwacht werden. Führt der Hersteller Schweißarbeiten aus, so muß er nach ÖNORM M 7812-1 in der Güteklasse 1 durch eine Erstprüfstelle für Druckgeräte zugelassen sein. Alternativ ist auch eine Zulassung gemäß AD-HP 0 in Verbindung mit AD-HP 2/1, AD-HP 3 und AD-HP 4 durch eine Erstprüfstelle ausreichend. Die anzuwendenden Schweißverfahren müssen nach ÖNORM EN 288 und die Schweißer nach ÖNORM EN 287-1 bzw. ÖNORM EN 287-2 geprüft sein. Die Verfahrensprüfungen sind von Erstprüfstellen durchzuführen. Die Prüfung der Schweißer ist von Erstprüfstellen oder für diesen Bereich akkreditierten Stellen durchzuführen. Die Anerkennung von ausländischen Verfahrens- und Schweißerprüfungen hat durch eine Erstprüfstelle auf Basis der Gegenseitigkeit zu erfolgen.
3.2 Anforderungen an die Schweißnahtausführung und das Prüfpersonal
Die Schweißnähte haben den Anforderungen nach ÖNORM EN 25817 Bewertungsgruppe B zu entsprechen. Die Beurteilung hat nach ÖNORM EN 25817 Bewertungsgruppe B unter Berücksichtigung der druckspezifischen Anforderungen zu erfolgen.
Zerstörungsfreie Prüfungen sind von Prüfern der Qualifikationsstufe I gemäß ÖNORM EN 473 bzw. ÖNORM M 3040 durch zuführen. Die Bewertung dieser Prüfungen muß durch einen Prüfer der Qualifikationsstufe II nach ÖNORM EN 473 bzw. ÖNORM M 3040 erfolgen. Zerstörungsfreie Prüfungen sind von Prüfern der Qualifikationsstufe römisch eins gemäß ÖNORM EN 473 bzw. ÖNORM M 3040 durch zuführen. Die Bewertung dieser Prüfungen muß durch einen Prüfer der Qualifikationsstufe römisch zwei nach ÖNORM EN 473 bzw. ÖNORM M 3040 erfolgen.
Der Prüfumfang der zerstörungsfreien Prüfungen und die Anzahl der Arbeitsproben ist gemäß ADR/RID in Abhängigkeit vom Schweißnahtfaktor festzulegen. Soweit das ADR/RID keine Richtlinien über die Prüfungen der Arbeitsproben enthält, sind die entsprechenden Bedingungen der ÖNORM EN 288 anzuwenden.