Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Versandbehälterverordnung 1996
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 368/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 202/2002Bundesgesetzblatt Nr. 368 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/24Anlage eins /, 24
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Text
Anlage A.14
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Versandbehälter für geringe Füllungsdrücke
1. Diese Versandbehälter dienen zur Befüllung mit verdichteten
Gasen, die weder brennbar noch giftig oder ätzend sind. Der Füllungsdruck darf bei 15 Grad C 2 bar und der Rauminhalt 1 000 l nicht übersteigen; dies gilt auch für Gasgemische mit nicht mehr als 2 Volumensprozent brennbaren Bestandteilen.
Diese Versandbehälter müssen sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, welche die Ziele des Kesselgesetzes umsetzen.
Dokumentnummer
NOR12157001
Alte Dokumentnummer
N9199656621J