Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Versandbehälterverordnung 1996
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 368/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 202/2002Bundesgesetzblatt Nr. 368 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Text
Entwurf, allgemeine Bestimmungen
§ 5. (1) Die Bestimmungen der §§ 5 bis 7 sind auf Auslegung und Berechnung vonParagraph 5, (1) Die Bestimmungen der Paragraphen 5 bis 7 sind auf Auslegung und Berechnung von
Flaschen für Versuchszwecke,
Silotransportbehältern und
Löschmittelbehältern für Handfeuerlöscher, Treibgasflaschen und Einwegflaschen für Aufladelöscher
anzuwenden.
(2)Absatz 2,Versandbehälter sind unter Berücksichtigung aller für die Gewährleistung der Sicherheit der Geräte während ihrer gesamten Lebensdauer entscheidenden Faktoren fachgerecht zu entwerfen. Dem Entwurf sind geeignete Sicherheitsfaktoren zugrunde zu legen, bei denen umfassende Methoden verwendet werden, von denen bekannt ist, daß sie geeignete Sicherheitsmargen in bezug auf alle relevanten Ausfallsarten konsistent einbeziehen.
(3)Absatz 3,Versandbehälter sind auf Belastungen auszulegen, die der beabsichtigten Verwendung und anderen nach vernünftigen Ermessen vorhersehbaren Betriebsbedingungen angemessen sind. Insbesondere sind die folgenden Faktoren zu berücksichtigen:
Umgebungs- und Betriebstemperaturen;
statischer Druck und Füllgewichte unter Betriebs- und Prüfbedingungen;
dynamische Belastungen insbesondere im Zusammenhang mit der Beförderung;
Reaktionskräfte und -momente im Zusammenhang mit Trageelementen, Befestigungen, Rohrleitungen usw.;
Korrosion und Erosion, Materialermüdung usw.;
Zersetzung instabiler Stoffe.
Unterschiedliche Belastungen, die gleichzeitig auftreten können, sind unter Beachtung der Wahrscheinlichkeit ihres gleichzeitigen Auftretens zu berücksichtigen.
Schlagworte
Innendruck, Umgebungstemperatur, Betriebsbedingung,
Reaktionsmoment
Dokumentnummer
NOR12156956
Alte Dokumentnummer
N9199656576J