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Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 69

Fassungen (Gesetz)
ab 25.09.1996 — BGBl. Nr. 508/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute25.09.1996 BGBl. Nr. 508/1996 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 25.09.1996 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§