Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schiffszulassungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 296/1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 162/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 296 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 162 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
94/01 Schiffsverkehr
Text
2. Abschnitt
Zulassung
Antrag
§ 3. (1) Die Zulassung eines Fahrzeuges oder Schwimmkörpers ist durch den Verfügungsberechtigten bei der Behörde zu beantragen.Paragraph 3, (1) Die Zulassung eines Fahrzeuges oder Schwimmkörpers ist durch den Verfügungsberechtigten bei der Behörde zu beantragen.
(2)Absatz 2,Der Antrag für ein Sportfahrzeug hat mindestens folgende Angaben zu umfassen:
Beschreibung des Fahrzeugs
Name des Fahrzeugs (wenn vorhanden)
zugelassene Anzahl von Personen an Bord
Länge über alles (ohne bewegliche oder abnehmbare Anhänge, wie zB Bugspriet oder Steuer) in Metern
Breite über alles (einschließlich aller festen Anbauten, wie zB Scheuerleisten) in Metern
maximaler Tiefgang in Metern
maximale Verdrängung in Tonnen
Höhe über der Leerwasserlinie in Metern
Beschreibung der Antriebsmotoren
Antriebsleistung (gesamt) in kW
Innenbord- oder Aussenbordmotor(en)
Angaben zum Verfügungsberechtigten
Nachweis der Verfügungsberechtigung (zB Kaufvertrag)
(3)Absatz 3,Der Antrag für ein Waterbike mit einer CE-Kennzeichnung gemäß der Verordnung über Anforderungen an Sportboote, BGBl. II Nr. 276/2004 idgF hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:Der Antrag für ein Waterbike mit einer CE-Kennzeichnung gemäß der Verordnung über Anforderungen an Sportboote, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 2004, idgF hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: Beschreibung des Fahrzeugs
Kennzeichnung des Bootes gemäß Anhang I Teil A Nummer 2.1 der Verordnung über Anforderungen an Sportboote (Hull Identification Number - HIN)Kennzeichnung des Bootes gemäß Anhang römisch eins Teil A Nummer 2.1 der Verordnung über Anforderungen an Sportboote (Hull Identification Number - HIN)
Angaben zum Verfügungsberechtigten
Nachweis der Verfügungsberechtigung (zB Kaufvertrag)
(4)Absatz 4,Der Antrag für alle übrigen Fahrzeuge und Schwimmkörper hat mindestens folgende Angaben zu umfassen:
Beschreibung des Fahrzeugs
Name des Fahrzeugs (wenn vorhanden)
Art des Fahrzeugs (zB Fahrgastschiff, Schubschiff)
Länge über alles (ohne bewegliche oder abnehmbare Anhänge, wie zB Bugspriet oder Steuer) in Metern
Angaben zum Verfügungsberechtigten
Nachweis der Verfügungsberechtigung (Lückenlose Dokumentation durch zB Kauf- oder Leasingverträge bis zu einem Registereintrag oder einer früheren Zulassung)
Schlagworte
Innenbordmotor
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2009
Dokumentnummer
NOR40067393