Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
29.10.1997 bis 31.12.2018 — BGBl. II Nr. 316/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 329.10.199731.12.2018 BGBl. II Nr. 316/1997 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kühlgeräte-Energieeffizienzverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 316 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

29.10.1997BGBl. II Nr. 316/1997

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Index

95/01 Elektrotechnik

Text

Anhang römisch drei, (Paragraph 5, Absatz eins,)

CE-KONFORMITÄTSKENNZEICHNUNG

A. CE-Kennzeichnung

Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild:

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.

Die Mindesthöhe der CE-Kennzeichnung beträgt 5 mm.

B. Über diese Verordnung hinausgehende Bedeutung der CE-Kennzeichnung

  1. Litera a
    Falls Kühl- und Gefriergeräte auch von anderen österreichischen Rechtsvorschriften, die auf Richtlinien der Europäischen Union beruhen und die andere Aspekte behandeln und in denen ebenfalls die CE-Kennzeichnung vorgesehen ist, erfaßt werden, wird bis zum Beweis des Gegenteils durch diese Kennzeichnung angegeben, daß auch von der Konformität dieser Kühl- und Gefriergeräte mit den Bestimmungen dieser anderen Richtlinien auszugehen ist.
  2. Litera b
    Steht jedoch laut einer oder mehrerer dieser Rechtsvorschriften dem Hersteller während einer Übergangszeit die Wahl der anzuwendenden Regelung frei, so wird durch die CE-Kennzeichnung lediglich die Konformität mit den Bestimmungen der vom Hersteller angewandten Rechtsvorschriften angezeigt. In diesem Fall müssen die den Kühl- und Gefriergeräten beiliegenden Unterlagen, Hinweise oder Anleitungen die Nummern der den jeweils angewandten Rechtsvorschriften zugrundeliegenden Richtlinien entsprechend ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften tragen.

Schlagworte

Kühlgerät

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2018

Gesetzesnummer

10012722

Dokumentnummer

NOR12157919

alte Dokumentnummer

N9199749327L