Norm Liegenschaften, die von der Vermögensübertragung ausgenommen sind× ▾ ‹›Gliederung Liegenschaften, die von der Vermögensübertragung ausgenommen sind Fassungen (Gesetz) ab 01.05.1996 — BGBl. II Nr. 79/1997 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.05.1996 BGBl. II Nr. 79/1997 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.05.1996 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2